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Neues bei Bauform
 

Die Hausakte erweitert GEO-Bauform zum
Dokumenten-Management-System

In den Bauordnungen der Länder wurde in den letzten Jahren zur Vereinfachung und Beschleunigung des Bauens unter bestimmten Voraussetzungen vielfach die Genehmigungsfreiheit für die Errichtung von Wohngebäuden eingeführt, allerdings verbunden mit der Pflicht zur Unterrichtung der Baugenehmigungsbehörde oder der Gemeinde. In den meisten Ländern bedürfen keiner Baugenehmigung:

  • die Errichtung von Wohngebäuden geringer und mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines qualifizierten oder eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplans,
  • die Errichtung von zugehörigen Garagen, Stellplätzen, Nebenanlagen sowie
  • die Änderung entsprechender Wohngebäude
  • und die Nutzungsänderungen von Gebäuden, deren Errichtung oder Änderung bei geänderter Nutzung genehmigungsfrei wäre.
Diese Regelung erspart Kosten für die Prüfung und Zeit bis zum Beginn der Baumaßnahme. Sie erhöht allerdings auch die Verantwortung des Bauherrn hinsichtlich der Voraussetzungen für das genehmigungsfreie Bauen. Der Bauherr muss nun einerseits Fachleute bestellen, die die Aufgaben durchführen, andererseits die Bauaufsichtsbehörde vor Durchführung der Baumaßnahme informieren und die notwendigen Unterlagen einreichen. Welche Pflichten den Bauherrn im Einzelnen in dieser Situation treffen, ist dem Bauordnungsrecht des jeweiligen Landes zu entnehmen. Im Allgemeinen gehören dazu
  • eine Mitteilung über die beabsichtigte Maßnahme,
  • ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster und
  • Erklärungen von Entwurfsverfassern und Sachverständigen über die Voraussetzungen für die Freistellung und die Einhaltung des öffentlichen Baurechts.
Damit verbleibt die Zusammenstellung und Aufbewahrung der notwendigen Unterlagen in der Verantwortung des Bauherrn, soweit sie nicht in den einzelnen Ländern nach Abschluss der Baumaßnahme bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen sind. Dies gilt aber auch in der Regel nicht für alle Unterlagen.

Die vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Anwendung empfohlene Hausakte soll den Bauherrn bei der Sammlung und Zusammenstellung der Unterlagen unterstützen. Die mit fachlicher Begleitung der Bundesarchitektenkammer erarbeitete Dokumentation ist in die Abschnitte

  • Planungs- und Bauzeit,
  • Nutzungszeit und
  • Verträge gegliedert.
Auf den Deckblättern sind die im Allgemeinen abzulegenden Dokumente benannt. Das Verzeichnis kann ergänzt werden, soweit im Einzelfall weitere Unterlagen vorliegen

Zugleich wird mit der Hausakte die Einführung des Gebäudepasses für den Neubau von Einfamilienhäusern auf freiwilliger Grundlage empfohlen, der die wichtigsten Daten des Gebäudes zusammenfasst und damit Planung, Konstruktion und Ausbau transparent macht. Ein einheitliches Raster ermöglicht einen Vergleich. Bauherren oder Käufer erhalten einen systematischen Überblick. Finanzierer erhalten Daten für die Wertermittlung.

Der Gebäudepass wurde aus dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen abgeleitet. Die zu dokumentierenden Daten sind beim Neubau vorhanden und sollten im Gebäudepass zusammengeführt werden. Im Unterschied zu der Dokumentation in der Hausakte, in der Unterlagen aus der Planungs-, Bau- und Nutzungszeit gesammelt werden, soll der Gebäudepass die Daten zum Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten.

Die einmal geschaffene Unterlage macht während der Lebensdauer des Gebäudes Aktualisierungen und Anpassungen möglich und kann individuell ergänzt werden.

Je gewissenhafter dies geschieht, um so einfacher ist die Hausverwaltung, und sollte das Haus einmal vermietet oder verkauft werden, liegen entsprechend gute Grundlagen vor.

Die GEO mbH hat die Hausakte in elektronischer Form in ihr Programm GEO-Bauform integriert und ermöglicht dem Architekten oder Bauvorlageberechtigten ohne zusätzliche Kosten einen weiteren Service für seine Kunden. Durch einen einfachen Mausclick läßt sich ein GEO-Bauform-Projekt um die Hausakte erweitern. Automatisch stehen dann die zugehörigen Deckblätter Ordner und Formulare zur Verfügung und können in ausgedruckter Form dem Bauherren ausgehändigt werden.

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